Die Jugend im DJJV e.V. informiert: Gütesiegel DJJV e.V.

Hallo an alle Vereine!

Anbei erhaltet ihr Informationen zur Beantragung des Gütesiegels des DJJV e.V.

Das Gütesiegel soll Vereine / JJ-Abteilungen kennzeichnen und auszeichnen, die sich im besonderen Maße in den Bereichen „Prävention, Kinderschutz und Schutz vor Gewalt“ auszeichnen.

Das Gütesiegel bzw. Label wird an Vereine / JJ-Abteilungen vergeben, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Verein / JJ-Abteilung muss für den Erhalt folgende Grundvoraussetzung erfüllen:

  • Der Verein / JJ-Abteilung muss ein Präventionskonzept verabschiedet haben
  • Grundlagen im Leitbild, Satzung oder in Ordnungen verankert sein
  • Der Verein / JJ-Abteilung muss einen Beauftragten für Kinderschutz benannt und geschult haben
  • Der Verein / JJ-Abteilung muss Verhaltensregeln und Trainingsstandards definiert / übernommen haben und diese seinen TrainerInnen bekannt gemacht haben
  • Alle TrainerInnen des Vereins / JJ-Abteilung müssen den Verhaltenskodex des DJJV unterschrieben haben, zudem muss darüber ein Presseartikel verfasst und  veröffentlicht worden sein
  • Der Verein / JJ-Abteilung muss mindestens einen ausgebildeten KursleiterIn „Nicht-mit-mir!“ vorweisen

Gültigkeit: 4 Jahre

Gebühr: 100 Euro Schutz- und Bearbeitungsgebühr

Das Gütesiegel wird durch den DJJV e.V. vergeben. Dazu sind die erforderlichen Unterlagen vollständig im Jugendsekretariat einzureichen.

Nach Prüfung und Befürwortung durch die Jugend im DJJV e.V. erfolgt die Rechnungsstellung durch die Bundesgeschäftsstelle.

Das Gütesiegel wird nach Möglichkeit an den Landesverband versandt, der dieses dem Verein / JJ-Abteilung im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung überreichen kann.

Das Gütesiegel wird als Urkunde Din A3 übergeben. Die Vereine / JJ-Abteilung werden auf der Homepage des DJJV e.V. gelistet:

http://ju-jutsu.de/jugend/guetesiegel/zertifizierte-vereine

Ebenfalls wird ein Siegel zur Verwendung für Homepages zur Verfügung gestellt.

Der DJJV e.V. unterstützt die Vereine / JJ-Abteilung  bei der Erstellung eines Präventionskonzeptes und stellt die notwendigen Materialien / Textbausteine für die Vereinssatzung, Leitbild oder die Satzung als Grundlage zur Umsetzung zur Verfügung.

http://ju-jutsu.de/fileadmin/bereiche/jugend/Guetesiegel/Moegliche_Massnahmen_zum_Kinderschutz.pdf

http://ju-jutsu.de/fileadmin/bereiche/jugend/Guetesiegel/Kindeswohl-Aufnahme_in_Satzung.pdf

http://ju-jutsu.de/fileadmin/bereiche/jugend/Guetesiegel/Gespraechsprotokoll-Kinderschutz.pdf

Ebenso werden die Muster für Verhaltensregeln und den Verhaltenskodex zur Verfügung gestellt:

http://ju-jutsu.de/fileadmin/bereiche/jugend/Verhaltenskodex/Verhaltenskodex_DJJV_mit_Verhaltensregeln.pdf

Zur Beantragung ist das entsprechende Antragsformular in der Anlage zu nutzen.

Dieses Formular bitte zur weiteren Bearbeitung an das Jugendsekretariat senden.

Nach Beantragung prüft der DJJV e.V. die Anträge und stellt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, das Gütesiegel aus.

Mit freundlichen Grüßen

Tom Ismer

Jugendsekretär

Jugend im Deutschen Ju-Jutsu Verband e.V.

Hans-Thoma-Straße 19

76661 Philippsburg

jugend@djjv.de

**Achtung die Mailadressen des DJJV änderten sich zum 31.3.2014!**

**Die neue offizielle Adresse lautet: jugend@djjv.de!**

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