Die Teilnahme erfolgt für alle Personen auf eigene Gefahr.
Der HJJV weist darauf hin, dass sowohl er, als auch der von ihm beauftragte Ausrichter, nur für Fälle von Vorsatz haften. Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Minderjährige dürfen sich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zu Veranstaltungen anmelden.
Der HJJV behält sich das Recht vor, die auf Maßnahmen gefertigten Foto- und Filmaufnahmen nach eigenem Ermessen zu verwenden.
Sollte jemand die Veröffentlichung nicht wünschen, so ist dieses dem Veranstaltungsleiter vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben.