Für alle Vereinsprüfungen bis 31.12.2020 ist die Lehrgangspflicht aufgehoben.
Somit können Prüfungen bis zum 3. Kyu ohne gültigen Lehrgang abgelegt werden.
Dies gilt auch für alle Kinder- und Jugendprüfungen.
Es werden 2020 keine Lehrgänge vom Verband mehr angeboten.