Neues Abrechnungsverfahren im HJJV

Liebe Sportfreunde,

wir haben zum Jahreswechsel eine Veränderung in den Abrechnungen des HJJV vorgenommen. Bisher haben wir uns von allen Zahlungsempfängern in den Abrechnungsformularen unterschreiben lassen, dass der Freibetrag für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen wird. Einige Sportkameraden haben damit ein Problem, weil sie mit diesem Betrag nicht auskommen weil sie z.B. in mehreren Vereinen unterrichten.

Wir haben jetzt alle Abrechnungsformulare geändert. Voraussetzung ist dafür, dass eine Vereinbarung zwischen HJJV und Zahlungsempfänger unterschrieben wird.

Honorar Vereinbarung

Sie wird einmalig ausgefüllt und gilt bis zum Widerruf.

Der HJJV wird nur noch Zahlungen von Honoraren leisten, wenn die Vereinbarung unterschrieben vorliegt.  

Bitte mache Deine Vereinskameraden darauf aufmerksam, dass die Steuernummer unbedingt angegeben werden muss. Unser Finanzamt hat die Vereinbarung geprüft und darauf bestanden. Die Steuernummer findest Du auf Deinem Einkommensteuerbescheid oder Lohnsteuerjahresausgleich.

Es gibt nur eine Ausnahme: Das Finanzamt verzichtet auf die Angabe, wenn der Zahlungsempfänger selbständig ist und auf Grund seiner geringen Umsätze nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (Kleinunternehmer i.S. des § 19 Abs. 1 UstG). Das kommt aus dem Umsatzsteuerrecht, berührt hier aber auch das Einkommensteuerrecht. Als Kleinunternehmer muss man sich beim Finanzamt mit seiner Steuernummer angemeldet haben. Das Finanzamt hat sie also schon auf diesem Wege bekommen. In diesem Fall kreuze bitte auf der Vereinbarung bei Kleinunternehmer an.

Alle Abrechnungsformularen sind aktualisiert worden und auf der Hompage zu finden .

Diese können zukünftig ohne Unterschrift per Mail an die Geschäfststelle gesendet werden.

Bitte die Vereinbarung der Geschäfststelle zukommen zu lassen. Sie können per Post  gesendet werden, im Landesleistungszentrum abgeben, mit Prüfungsunterlagen zusammen an uns schicken und bei Lehrgängen und Wettkämpfen bei der Passabgabe abgeben werden.

Die Vereinbarung muss uns auf jeden Fall vor der ersten Zahlung erreichen.

Die Vereinbarungen werden in der Geschäftsstelle aufgehoben.

Diese Veränderung hat das Präsidium einstimmig beschlossen. Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung wird noch über eine Änderung der Kassenordnung befunden.

Für Rückfragen stehe ich Euch gern zur Verfügung.

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