Ausschreibung Bodenrandoriturnier Kinder bis Jahrgang 2005 und jünger

Bodenrandoriturnier

Veranstalter SV Polizei e. V. und HJJV e. V.

Ausrichter SV Polizei e. V.

Datum/Zeit Samstag, den 09.07.2016

09.30 Begrüßung

09.45 Beginn der Kämpfe

Ort Budocentrum der SVP Carl Cohn Straße 41 22297 Hamburg

Leitung Andreas Werner, Hagen-Popko- Bäumler, Rolf Brauße

Startberechtigung Kinder bis Jahrgang 2005 und jünger.

Gültiger DJJV-Paß

Einverständniserklärung der Eltern bzw.

Sorgeberechtigten auf dem Formblatt des DJJV

Startgeld € 3,- pro Starter Bodenrandori;

Überweisung des Startgeldes vereinsweise bis

Meldeschluss auf das Konto des HJJV

IBAN: DE24 20050550 1213123795

BIC: HASPDEHHXXX

Modus Nach Teilnehmerzahl

Matten Die Anzahl der Mattenflächen richtet sich nach der

Teilnehmerzahl

Bodenrandoriturnier:

Es wird im Kniestand begonnen. Gewertet werden nur

Haltegriffe: nach 10 s 1 Punkt, nach 15 s 2 Punkte. Bei 3 Punkten

Vorsprung ist das Randori vorzeitig beendet. Ein Randori geht über 2

Minuten. Jede Art von Atemi-, Hebel- oder Würgetechniken sind

verboten und werden mit 2 Punkten für den Anderen gewertet.

Gewonnen hat, wer am Ende der Zeit die meisten Punkte

hat. Bei Punktgleichheit wir um 1 Minute verlängert. Bei

nochmaligem Gleichstand wird das Randori um 1 Minute bis zur

nächsten Wertung fortgesetzt. Sollte weiterhin Punktgleichheit

bestehen, wird der Kampf durch Kampfrichterentscheid entschieden.

Klassen Die einzelnen Klassen werden nach Meldung unter

Berücksichtigung von Alter, Gewicht und Graduierung

erstellt.

Meldung Vereinsweise per Email auf dem Meldebogen des HJJV e.

V. bis 01.07.2016 an: wettkampf@hjjv.eu; Kampfrichter Werden vom HJJV eingesetzt.

Ehrenpreise Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Weitere

Ehrengaben sind möglich. Sonstiges Da dies ein absolutes Nachwuchs und Kennlernturnier sein soll, möchte ich die Vereine bitten das Wiegen sehrsorgfältig vorzunehmen. Es wird kein gesondertes Wiegen auf der Veranstaltung stattfinden. Es wird jedoch stichprobenartig der eine oder andere gewogen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das gemeldete Gewicht erheblich vom tatsächlichen Gewicht abweicht, verliert der Starter das Startrecht.

Haftung Veranstalter und Ausrichter lehnen jede Haftung ab.

gez. Andreas Werner, Hagen-Popko- Bäumler und Rolf Brauße

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