7.11.89- Hamburg hat seinen eigenen Ju-Jutsu-Verband

HJJV-gruendungBis auf 2 waren alle JJ-Vereinsvertreter anwesend. Sie waren am 7. 11. 89 erschienen, um den Hamburgischen Ju-Jutsu-Verband zu gründen. Die fast vollständige Anwesenheit der Hamburger Vereine zeigte eindrucksvoll, welches Interesse an dieser Neugründung bestand.

Vor Einstieg in die eigentliche Gründungsversammlung wurde zunächst versucht, ein Stimmungsbild einzufangen.

Hierbei stellte es sich z.B. heraus, daß zwei anwesenden Vereinsvertretern von ihren Vorständen (Judo) untersagt worden ist, für eine Gründung zu votieren, obwohl diese persönlich und ihre Ju-Jutsuka dafür waren.

In einem Fall ist sogar eine bereits erteilte Vertretungsvollmacht kurzfristig wieder eingezogen worden. Sachliche Gründe hierfür waren allerdings nicht festzustellen, zumal die Gründung im Einvernehmen mit dem Hamburger Judo-Verband und dem Hamburger Sport-Bund erfolgen sollte.

Nachdem den Versammlungsteilnehmern noch weitere Hintergrundinfos gegeben worden sind, wurde die Satzung des HJJV diskutiert. Obwohl eine sehr gute Vorarbeit geleistet worden ist, stellte es sich heraus, daß der Teufel im Detail steckt. Hier und da mußten nämlich noch Änderungen vorgenommen werden.

Wie stellt sich nun die Situation in Hamburg für die Ju-Jutsuka dar? Im Prinzip ändert sich für den einzelnen Ju-Jutsuka nichts! Dies gilt gleichermaßen für die Vereine. Wieso?

Der HJJV ist jetzt zwar die selbständige Interessenvertretung der Ju-Jutsuka in Hamburg und unterliegt somit nicht mehr den Weisungen des Hamburger Judo-Verbandes. Weiterer Vorteil ist, daß der HJJV nun selbst Geldmittel des HSB und Lottomittel beanspruchen kann.

Damit jedoch den Ju-Jutsuka in Hamburg der Sportverkehr auf Bundesebene weiterhin ermöglicht wird (Meisterschaften, Bundeslehrgänge usw.) hat der HJJV mit dem HJV einen Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser ist bis zum 31.12.91 befristet.

Der HJV verpflichtet sich hiernach, ab 1.1.92 Ju-Jutsu in seinem Geltungsbereich nicht mehr anzubieten. Nach dieser Vereinbarung erkennt der HJJV aber auch gleichzeitig die jeweils gültige Satzung des HJV/DJB an. Beiträge und Stärkemeldungen sind bis zum 31.12.91 nach den Regularien des HJV zu entrichten bzw. abzugeben.

HJJV-Vorstand

Der Vorstand von rechts: Uwe Behrmann (Jugendwart), Bruno Bombis, Klaus Faßbender (Kassenprüfer), Ronald Bartens (Vize-Präsident Kampf), Bernd Stechmann (Präsident), Michael Richter (Vize-Präsident und Lehrwart), Volker Koser (Kassenprüfer), Siegmund Sobolewski (SB- Öffentlichkeitsarbeit)

Für die Vereine ergibt sich insofern keine Veränderung. Eigene Pässe wird der HJJV erst ab 1.1.92 herausgeben. Bis dahin gelten die Budopässe des DJB.

Für Rückfragen steht der neue Präsident des HJJV, Bernd Stechmann, gerne zur Verfügung.

Siegmund Sobolewski

Quelle: Ju-Jutsu Journal Dezember ´89

Herausgeber:  Siegmund Sobolewski (mit freundlicher Genehmigung)

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